PV-Fördercall 2026

Informationen zum 1. Fördercall für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)

Fördertermin

Beginn: 23. April 2026 um 17:00 Uhr

Ab diesem Zeitpunkt ist die Ticketziehung über die EAG-Abwicklungsstelle möglich.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Neuerrichtung sowie die Erweiterung bestehender Photovoltaikanlagen.

Zusätzlich wird die Neuerrichtung von Stromspeichern gefördert, sofern diese mit einer förderfähigen Photovoltaikanlage verbunden sind.

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
Fördersätze Photovoltaik
Kategorie Anlagengröße Fördersatz
A 0,01 – 10 kWp 150 € / kWp
B > 10 – 20 kWp 140 € / kWp
C > 20 – 100 kWp * 130 € / kWp *
D > 100 – 1.000 kWp * 120 € / kWp *

* Bei den Kategorien C und D ist der maximale Fördersatz vorgegeben. Die Reihung erfolgt nach dem angegebenen Förderbedarf („verkehrtes Bieterverfahren“).

Fördersatz Stromspeicher

Fixer Fördersatz: 150 € pro kWh Speicherkapazität

Die Förderung eines Stromspeichers ist an eine gleichzeitig einzureichende Photovoltaikanlage gekoppelt.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über die offizielle Plattform:

Startseite EAG-Abwicklungsstelle

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die Informationen der EAG-Abwicklungsstelle.

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